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    Fragen und Antworten zu Tierversuchen

    Im deutschen Tierschutzgesetz sind Tierversuche definiert als „Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können. Das umfasst auch die genetische Veränderung von Tieren sowie die Zucht genetisch veränderter Tiere.“

    Tierversuche werden in Deutschland vor allem im Bereich der Grundlagenforschung, der Erforschung von Krankheiten sowie zur Entwicklung neuer Therapien und der Prüfung von Medikamenten durchgeführt. Zum Teil sind diese Versuche gesetzlich vorgeschrieben.

    • Für viele Krankheiten wurden in den vergangenen Jahren neue Behandlungsmethoden eingeführt. Hierzu zählen unter anderem Herzkrankheiten, Diabetes, HIV, sowie einige Krebserkrankungen. Zwar konnten erhebliche Fortschritte in der Diagnose und Therapie erzielt werden, aber viele andere Erkrankungen können bisher noch nicht ausreichend behandelt werden. Um die Entstehung dieser Erkrankungen besser verstehen und Behandlungsmöglichkeiten entwickeln zu können, werden in der medizinischen Forschung viele unterschiedliche Testverfahren eingesetzt: Zellkulturen und Gewebeuntersuchungen, klinische Studien, Tests mit Computer-Modellen sowie Tierversuche.
    • Ein lebender Körper ist ein extrem komplexes System. Es ist wissenschaftlich nicht möglich, beispielsweise ein schlagendes Herz für eine Testreihe zu rekonstruieren oder einen Herzinfarkt an einem Computer zu simulieren. In der Konsequenz bedeutet das, dass Tierversuche gebraucht werden, um in einem lebenden Organismus Erkrankungsmechanismen zu erforschen und Therapien zu testen, bevor diese erstmalig beim Menschen zum Einsatz kommen.

    Unter streng regulierten Auflagen wird in jedem Versuchsprojekt entschieden, ob der Einsatz von Tierversuchen nötig ist. Diese Prüfung muss vor jedem Tierversuch erfolgen. Eine Versuchsreihe, die den medizinischen Fortschritt vorantreibt, kann unter Umständen in der Zukunft Leben retten und verbessern. Tierversuche können helfen, neue Therapieverfahren zu entwickeln und damit das Leben vieler Menschen zu retten. Hierbei ist hervorzuheben, dass auch die Veterinär-Forschung wichtige Erkenntnisse aus Tierversuchen ziehen kann.

    Biomedizinische Grundlagenforschung führt nicht direkt zu neuen Medikamenten oder Therapien und wird daher zum Teil abgelehnt. Doch ohne ein besseres Verständnis der Funktionsweise lebender Organismen – vom Molekül und der Zelle bis hin zu Wahrnehmung und Verhalten – ließen sich dringend benötigte Anwendungen in der Biomedizin nicht erfolgreich entwickeln. Dafür sind Tierversuche unabdingbar. Ohne Grundlagenforschung würde der angewandten Forschung die Basis entzogen. In den vergangenen Jahrzehnten sind immer wieder neue Epidemien aufgetreten, wie zuletzt die Corona-Pandemie. Nur durch die Forschung an Tieren und mit Hilfe von Tierversuchen war und ist es möglich, das Infektionsgeschehen zu verstehen und darauf aufbauend Impfstoffe und neue Therapien zu entwickeln. Alle COVID-19-Impfstoffe wurden vor dem Einsatz beim Menschen im Tierversuch auf Sicherheit und Wirksamkeit überprüft.

    Nein. Gerade komplexe, lebende Organismen haben viele Gemeinsamkeiten. Menschen und Tiere haben viel mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede. Mäuse teilen über 90 Prozent der Gene mit dem Menschen. Die Organe der Maus erfüllen dieselben oder vergleichbare Funktionen wie beim Menschen. Der größte Teil der Zellstrukturen und Molekülfunktionen sind bei Maus und Mensch gleich.

    Es gelten die „3 R“ (auf Englisch): Reduction, Refinement and Replacement.

    Das bedeutet, dass

    1. die Anzahl der für die Forschung verwendeten Tiere vermindert werden soll (Reduction),
    2. die Methoden fortlaufend verbessert werden, um die Belastung der Tiere zu minimieren (Refinement) und
    3. Ersatz-Methoden entwickelt werden sollen, um die Tierversuche zu vermeiden (Replacement).

    Für die Universität und das Universitätsklinikum ist immer das Ziel, den Einsatz von Tieren zu Forschungszwecken so gering wie möglich zu halten und ihn stetig zu minimieren. Für Tiere, die zu Forschungszwecken gebraucht werden, gilt, dass sich exzellente Tierhaltung und exzellente Forschung gegenseitig bedingen. Deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass die bestmögliche Umgebung für die Tiere geschaffen wird.

    Forscherinnen und Forscher der Universität und des Universitätsklinikums arbeiten zusammen, um Ersatz-und Ergänzungsmethoden für Tierversuche zu entwickeln. Die Universität Freiburg ist aktiv an dem 2021 gegründeten Hochschulnetzwerk zur Verbesserung des Tierschutzes in Forschung und Lehre in Baden-Württemberg beteiligt.

    Der weitaus größte Teil der biomedizinischen Forschung am Universitätsklinikum Freiburg findet ohne Tierversuche statt. So werden wissenschaftliche Fragestellungen in Studien mit Probanden und in klinischen Untersuchungen bei Patient*innen erforscht. Ein Großteil der Laborforschung findet in Zellkulturen oder an Molekülen statt, weil damit einzelne Zellfunktionen sehr genau untersucht werden können. Zum Teil kommen auch sogenannte Organoide zum Einsatz. Dabei handelt es sich um organartige Strukturen, die im Labor gezüchtet werden. Sie sind besonders dann wertvoll, wenn es um die dreidimensionale Struktur und Funktion eines Organs geht. So wird am Universitätsklinikum Freiburg beispielsweise an einem Organmodell für Knochen geforscht. Außerdem wurde eine Methode entwickelt, die es erlaubt miniaturisierte Tumore in einer körperähnlichen Umgebung zu erforschen. Allerdings lassen sich nicht alle Fragestellungen mit diesen Ansätzen erforschen. Es gilt dabei der Grundsatz: Wenn keine Tierversuche nötig sind, werden auch keine Tierversuche geplant, genehmigt oder durchgeführt. Lediglich in dem Fall, dass der medizinische Fortschritt nur mit Hilfe von Tierversuchen vorangebracht werden kann, sind Tierversuche erlaubt.

    In den vergangenen 100 Jahren wurden viele Medikamente auch mit Hilfe von Tierversuchen entwickelt: Krebsbehandlungen, Antibiotika gegen Infektionen und Impfungen sind nur eine Auswahl dieser lebensrettenden Medikamente. Jedes Jahr überleben viele Menschen nur aufgrund von medizinischen Entwicklungen,die mit Hilfe von Tierforschungen möglich wurden. So konnten zum Beispiel die Bluttransfusion und das Insulin für Diabetiker dank der Tierforschung entwickelt werden. Außerdem halfen Tierversuche dabei, Herz-und Lungenmaschinen für Operationen, Antibiotika, Betäubungsmittel, Hüfttransplantationen und Chemotherapien weiterzuentwickeln. Auch am Universitätsklinikum Freiburg konnten, unter anderem durch Tierversuche, in den letzten Jahren wichtige medizinische Fortschritte erzielt werden. Dazu gehören neue Methoden, um bei einer Herztransplantation das Spenderherz länger am Leben zu erhalten. Auch die Verträglichkeit einer krebsbedingten Stammzelltransplantation konnten Wissenschaftler*innen des Universitätsklinikums Freiburg auch dank Tierversuchen deutlich verbessern und damit vielen Menschen weltweit helfen.

    Bei vielen Erkrankungen sind die genauen Ursachen nach wie vor unbekannt und es gibt daher für diese Krankheiten nur unzureichende Behandlungsmöglichkeiten.Durch innovative Methoden können immer tiefere Einblicke in die Entstehung von Erkrankungen gewonnen werden. Dies eröffnet neue Therapieoptionen. Jedes Jahr werden in Deutschland und der EU mehr als 30neue Medikamente zugelassen. Viele dieser Medikamente basieren auf Grundlagenforschung, für die auch Tierversuche erforderlich sind, bevor klinische
    Tests am Menschen durchgeführt werden können. Diese Forschungsstrategie wird auch in Zukunft viele neue Therapieverfahren zum Nutzen kranker Menschen hervorbringen.

    Bevor ein Tierversuch durchgeführt werden kann, muss dieser den zuständigen Behörden gemeldet und von diesen genehmigt werden. Im Antrag muss das geplante Versuchsvorhaben umfassend wissenschaftlich und ethisch begründet und nachgewiesen werden, dass die personellen und räumlichen sowie technischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchführung des Vorhabens gegeben sind. Das Verfahren besteht aus einer Prüfung, die gleichzeitig auf drei Ebenen durchgeführt wird: Zum einen wird geprüft, ob das Projekt wissenschaftlich begründet werden kann. Zum anderen wird kontrolliert, ob die Leitung und sämtliche Mitarbeiter*innen die nötige fachliche Qualifikation besitzen. Drittens muss durch die Tierschutzbeauftragen bestätigt werden, dass die baulichen und personellen Voraussetzungen für den Versuch gegeben sind.

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