Tierversuche an der Universität und dem Universitätsklinikum Freiburg
Der Tierschutzbericht der Bundesregierung beschreibt die Bedeutung und Notwendigkeit von Tierversuchen in der biomedizinischen Forschung wie folgt:
„Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft kann auf Tierversuche – trotz des vermehrten Einsatzes von Alternativmethoden – nicht vollständig verzichtet werden. Bestrebung der Bundesregierung ist jedoch, deren Zahl auf ein unerlässliches Maß zu beschränken und dort, wo derzeit noch nicht auf Tierversuche verzichtet werden kann, tierschutzgerechte Bedingungen bei der Haltung und Verwendung der Tiere sicherzustellen. Unabhängig davon müssen weiterhin alle Anstrengungen unternommen werden, Tierversuche soweit wie möglich durch Alternativmethoden zu ersetzen.“ (Zitiert aus dem Tierschutzbericht der Bundesregierung, 2019).
An der Universität Freiburg und im Universitätsklinikum Freiburg werden in einigen Forschungseinrichtungen Tiere eingesetzt, um die Mechanismen von Erkrankungen zu entschlüsseln und neue Diagnose- und Therapieverfahren zu erforschen.
An der Universität Freiburg und im Universitätsklinikum Freiburg werden in einigen Forschungseinrichtungen Tiere eingesetzt, um die Mechanismen von Erkrankungen zu entschlüsseln und neue Diagnose- und Therapieverfahren zu erforschen.
Es ist nach wie vor internationaler, wissenschaftlicher Konsens, dass auf Tierversuche zum besseren Verständnis von Krankheiten, wie zum Beispiel Krebs, und ihrer Behandlungsmethoden bis hin zur Heilung von Menschen nicht ganz verzichtet werden kann. Hierbei gilt zu jeder Zeit ein hohes Bestreben, den Einsatz von Tierversuchen stetig zu minimieren und die Forschung nach Alternativmethoden voranzutreiben.
Dort, wo derzeit Tierversuche noch nicht ersetzbar sind, wird dafür gesorgt, dass Tiere unter tierschutzgerechten Bedingungen gehalten werden. Zu jeder Zeit werden die strengen Vorlagen des Tierschutzgesetzes über die Verwendung von Tieren in der Forschung eingehalten. Die Zahl der in der Forschung eingesetzten Tiere melden die Universität Freiburg und das Universitätsklinikum Freiburg gemäß der aktuell gültigen Versuchstiermeldeverordnung jährlich der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Freiburg. Die zuständigen Behörden der Länder übermitteln die Angaben an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das Veterinäramt Freiburg.
Es gilt immer das 3R-Prinzip:
Reduce, Refine, Replace
Für die Universität und das Universitätsklinikum ist immer das Ziel, den Einsatz von Tieren zu Forschungszwecken so gering wie möglich zu halten und ihn stetig zu minimieren.
Das 3R-Prinzip besagt, dass
- die Anzahl der für die Forschung verwendeten Tiere vermindert werden soll (Reduction),
- die Methoden fortlaufend verbessert werden, um die Belastung der Tiere zu minimieren (Refinement) und
- Ersatz-Methoden entwickelt werden sollen, um die Tierversuche zu vermeiden (Replacement).
Für Tiere, die zu Forschungszwecken gebraucht werden, gilt, dass sich exzellente Tierhaltung und exzellente Forschung gegenseitig bedingen. Deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass die bestmögliche Umgebung für die Tiere geschaffen wird.
Rechtliche Grundlage
Die Vorschriften für Tierversuche sind in Deutschland strikt geregelt. Das deutsche Tierschutzgesetz gehört zu einem der weltweit strengsten Regelwerke. Das Gesetz sieht vor, dass Tierversuche nur erfolgen dürfen, wenn alle anderen Forschungsmethoden ausgeschöpft sind. Jede Studie muss ethisch begründet und von den zuständigen Behörden genehmigt werden. Wenn Tierversuche durch die Behörden genehmigt wurden, müssen sie unter strengen Vorschriften durchgeführt werden, die die Haltungsbedingungen und den Ablauf der Versuchsvorhaben genau regeln.
Die gesetzlichen Vorschriften sind unter folgenden Links veröffentlicht:
Tierschutzgesetz TierschutzversuchstierverordnungDie Universität Freiburg und das Universitätsklinikum Freiburg sind Partner in der Initiative Transparente Tierversuche von „Tierversuche verstehen“ und der Ständigen Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) unter Mitwirkung der Allianz der Wissenschaftsorganisationen.